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der Verband Wohnen in Gemeinschaft (WIG) NRW e.V. möchte Sie einladen zu den
"Fachgespräche(n)...
3. Fachtagung
Vage Rechtslage sorgt in NRW für Investitionsstau bei Wohngemeinschaften für...
Anbieter ambulant betreuter Wohngemeinschaften sehen
bürokratische Gefahren für die Selbstbestimmung pflegebedürftiger
Menschen - NRW-Staatssekretärin Bredehorst erklärt Probleme bei
der Umsetzung der Gesetze (WTG) zur „Herzensangelegenheit“
Gelsenkirchen, 25.11.2010 – „Die ambulant betreuten
Wohngemeinschaften sind uns eine Herzensangelegenheit. Sie
werden von der neuen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen als
zukunftsträchtige, quartiersnahe Lebensform gewertet, in denen die
Selbstbestimmung älterer und pflegebedürftiger Menschen im
Mittelpunkt gesetzlicher Regelungen steht. Das Wohn- und
Teilhabegesetz darf nicht zur Schließung von Wohngemeinschaften
führen. Probleme bei der Umsetzung werden abgefragt und das
Gesetz muss – wenn erforderlich – nachgebessert werden. Denn es
geht uns nicht darum, ambulante Wohngemeinschaften zu
verhindern, sondern zu ermöglichen.“ Diese klaren Aussagen
brachten NRW-Staatssekretärin Marlies Bredehorst vom Ministerium
für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter im November großen
Applaus bei den 140 Teilnehmern einer Fachtagung zu den
„Perspektiven ambulant betreuter Wohngemeinschaften in NRW“ in
Gelsenkirchen. Denn in der Praxis bringt die enge Auslegung der
„Schutzvorschriften“ die Gefahr, pflegebedürftige Menschen, die
selbstbestimmt in selbstorganisierten Wohngemeinschaften leben
wollen, „durch starre bürokratische Auflagen zu entmündigen und in
ein fremdbestimmtes Korsett einzuschließen“, wie Claudius
Hasenau, Vorsitzender des Vereins wig Wohnen in Gemeinschaft
NRW, reklamierte. „Normalität in einer Wohngemeinschaft bedeutet
nicht, um zehn Uhr Fensterbilder zu basteln. Die Frage ist, was habe
ich als gesunder Mensch zu Hause vormittags gemacht. Es muss
auch o.k. sein, wenn ich mal nichts mache“, brachte ein
Workshopteilnehmer die Diskussion auf den Punkt.
Vertreter von Pflegediensten, Vereinen, Wohngemeinschaften,
Angehörigen, Heimaufsichten, Wohnungsbaugesellschaften, Politik,
Architekten, Banken, Verbraucherschutz, Demenz-Servicezentren und
Wohlfahrtsverbände aus NRW nahmen an der Fachtagung im
Wissenschaftspark Gelsenkirchen teil. Die Veranstaltung, die die KCR
GmbH nun zum zweiten Mal im Auftrage des wig e.V. organisiert hatte,
dürfte damit das größte und bunteste Forum für ambulant betreute
Wohnformen in Deutschland darstellen.
Im Mittelpunkt der Tagung stand erneut das nordrhein-westfälische Wohnund
Teilhabegesetz WTG samt Umsetzungsvorgaben. Rechtsanwalt Dr.
Lutz H. Michel kritisierte die ministeriellen Vorgaben als nicht zielführend.
Die politische Zielsetzung, Pflege vom Menschen her zu denken, erfordere
ein grundsätzliches Überdenken der Gesetzeslage. Selbstorganisierte
ambulant betreute Wohngemeinschaften seien keine
Betreuungseinrichtungen mit einem Gesamtversorgungsauftrag, der die
Mitbestimmungs-Spielräume für den Einzelnen naturgemäß einenge. Das
damit einhergehende Risiko der strukturellen Abhängigkeit, die als
Begründung für die ordnungsrechtliche Schutzlage gelte, bestehe für
Mieter von ambulant betreuten Wohngemeinschaften in der Regel nicht,
führte Michel aus.
„Wohnungsunternehmen dürfen nicht Gefahr laufen,
plötzlich als Betreiber einer Einrichtung zu gelten“
Auf der Tagung wurden zahlreiche Unklarheiten bei der Handhabung von
Ermessensspielräumen bei der Anwendung des WTG deutlich. So wies
Torsten Bölting, InWIS GmbH, aus Sicht der Wohnungswirtschaft darauf
hin, dass derzeit allein die rechtlichen Rahmenbedingungen der
Verbreitung von Wohngemeinschaften als quartiersnahe Wohnform
entgegenstehen: „Wohnungsunternehmen dürfen nicht Gefahr laufen,
plötzlich als Betreiber einer Einrichtung zu gelten“, erklärte der Ingenieur.
Wirtschaftlichkeitsüberlegungen und Finanzierungsmodelle von Wilfried
Brzyncek, GLS Bank, und Claudius Hasenau, wig, zeigten, dass ambulant
betreute Wohngemeinschaften mit einstelliger Mieterzahl kaum
wirtschaftlich organisiert werden können. Pflegedienste sollten Betreuungspauschalen vereinbaren, die an überprüfbare Leistungs- und
Qualitätsvereinbarungen gekoppelt sind, empfahlen die Experten.
Finanzielle Aspekte drängen sich auch bei weiteren
Anwendungsbereichen ambulant betreuter Wohnformen in den
Vordergrund. So sahen die Tagungsteilnehmer zwar den Bedarf, diese
Wohnform auch etwa für jüngere Nicht-Demenzerkrankte, aber
pflegebedürftige Menschen zu erschließen. Doch obwohl Angehörige und
Mieter ersten Nischenangeboten gute Erfolge bescheinigten, berichteten
Praktiker von Blockaden der Pflegeberatungen, die diese Angebote nicht
weiter vermittelten: die Versorgung im Pflegeheim sei günstiger als die
ambulante Betreuung.
„Um Innovationen in der sozialen Versorgungsstruktur für pflegebedürftige
Menschen zu ermöglichen, müssen wir neue Wege auszuprobieren, gute
Ideen weiter geben und aus Erfahrungen Dritter lernen“ betonte wig-
Vorstand Claudius Hasenau abschließend. Der Verein will konkrete
Verbesserungsvorschläge aus der Praxis gegenüber dem Ministerium
vorschlagen. Erste Anhaltspunkte könnten, so Hasenau weiter, aus dem
„Gelsenkirchener Modell“ abgeleitet, das die Bewertungen einer
Wohngemeinschaft aus der Sicht von Verwaltung, Kunden und Anbietern
systematisch erfasst und regelmäßig darstellt.
Auf der Fachtagung wurden zwei weitere Angebote zum
Erfahrungsaustausch für Betreiber ambulant betreuter
Wohngemeinschaften initiiert: eine Schreibwerkstatt am 11. Januar
2011, die in einem strukturierten Verfahren Erfahrungen, Erlebnisse
und Einschätzungen von Menschen für einen
Kundeninformationsbericht sammeln hilft, sowie einem
Benchmarkingkreis für ambulant betreute Wohngemeinschaften, der
am 26. Januar 2011 startet. Weitere Informationen dazu gibt es auch
im Internet unter www.wig-nrw.de.
Ansprechpartner für Rückfragen:
Claudius Hasenau, WIG e.V. -NRW, Hansemannstr. 16, 45879
Gelsenkirchen, Telefon 0209.9230528, E-Mail: info@wig-nrw.de.
Sabine von der Beck, vdB Public Relations, Tel. 0209.167-1248, E-Mail:
Wohnen in Gemeinschaft NRW e.V.
„Wohnen in Gemeinschaft NRW e.V.“ kurz WIG e.V.-NRW, wurde in 2007
gegründet mit dem Ziel, eine unabhängige, kompetente Koordinationsund
Beratungsstelle für alle Kunden und Dienstleistungsanbieter in NRW
einzurichten, die sich für pflegerisch-ambulant versorgte Wohngemeinschaften
hilfebedürftiger Menschen interessieren und engagieren.
Kontakt: WIG e.V. - NRW, Hansemannstr. 16, 45879 Gelsenkirchen,
Telefon 0209.9230528, E-Mail: