Wohnen in Gemeinschaft NRW e.V.

Interessengemeinschaft für alternatives Leben & Wohnen,
Menschen mit Demenz und besonderem Betreuungsbedarf.

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04.09.11 21:01

Leistungen WG's bleiben umsatzsteuerfrei

Urteil des Bundesfinanzhofs gegen Finanzbehörden

Vermietungsleistungen und individuell angepasste Pflegeleistungen, die ein Unternehmer aufgrund getrennter Verträge gegenüber Senioren im Rahmen einer ambulant betreuten Wohngemeinschft erbringt, sind umsatzsteuerrechtlich nicht als einheitliche (steuerpflichtige) Leistung zu qualifizieren, sondern unterliegen als eigenständige, selbständige Leistungen der gesonderten Beurteilung. Beide Leistungen bleiben steuerfrei. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem jetzt veröffentlichen Urteil.

 

Lesen Sie den ganzen Artikel im angehängten PDF.

 

 

Dateien:
Urteil_Bundesfinanzhof.pdf
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